Eine Behinderung muss nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit führen.
Bei der Arbeitssuche bekommen Sie Unterstützung durch das
Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (→ USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät gern die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS).
Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es
Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine aktive Gestaltung des Alltags.
Seit Inkrafttreten der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktservicegesetzes und des Ausbildungspflichtgesetzes (BGBl I Nr. 174/2023) mit 1. Jänner 2024 entfällt die automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bei denen Zweifel über die Arbeitsfähigkeit bestehen:
Nähere Informationen finden sich unter FAQ: Arbeitsfähigkeit bis 25 (→ BMWET)
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)