
Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein. Ein Untermietvertrag besteht zwischen Hauptmieterin/Hauptmieter und Untermieterin/Untermieter. Ein Hauptmietvertrag hingegen liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und der Wohnungs- oder Hauseigentümerin/dem Wohnungs- oder Hauseigentümer geschlossen wird.
Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:
Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.