Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in der Steiermark vom 24. November 2019.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark 2019 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag, dem 24. November 2019, ihren 16. Geburtstag hatten und
- am Stichtag, 23. September 2019
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark hatten und
- wegen einer gerichtlichen Verurteilung nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
Präsenz- und Zivildiener waren in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie vor der Einberufung/der Zuweisung ihren Hauptwohnsitz hatten, außer sie hatten ihren Hauptwohnsitz während des Präsenz- oder Zivildienstes verlegt.
An der Landtagswahl in der Steiermark 2019 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei der Steiermärkischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Steiermärkische Landtagswahl 2019 (Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung 2004
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion