Gemeindevertretungswahlen und Bürgermeisterwahlen 2015 in Vorarlberg

Lebenslagen

Hinweis

Die Wahlergebnisse finden sich auf den Seiten der Vorarlberger Landesregierung.

Allgemeine Informationen

Am 15. März 2015 wurden alle Gemeindevertretungen und Bürgermeister in Vorarlberg neu gewählt. Die letzten Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg fanden am 14. März 2010 statt.

Bringt mindestens eine wahlwerbende Partei neben dem Wahlvorschlag für die Wahl in die Gemeindevertretung einen Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl ein und erhält diese Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister von den Wahlberechtigten der Gemeinde direkt gewählt. Ansonsten wählt die neu gewählte Gemeindevertretung die Bürgermeisterin/den Bürgermeister.

Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Falls keine Kandidatin/kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet am 29. März 2015 eine Stichwahl statt.

Weitere allgemeine Informationen zu Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt waren Personen, die am 29. Dezember 2014 (Stichtag)

  • ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde hatten und
  • österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger oder ausländische Unionsbürgerinnen/ausländische Unionsbürger sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • spätestens am 15. März 2015 ihren 16. Geburtstag feiern.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in Vorarlberg liegt.

Informationen zur Stimmabgabe

Die Stimme kann persönlich im zuständigen Wahllokal oder mittels einer Wahlkarte abgegeben werden. Wurde rechtzeitig eine Wahlkarte beantragt, kann die Stimmabgabe im Inland folgendermaßen erfolgen:

  • Mittels Briefwahl sofort nach Erhalt der Wahlkarte
  • Vor einer Wahlbehörde am Wahltag:
    • Im zuständigen Wahllokal
    • In jedem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde
    • Beim Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (Wahlkommission für Gehunfähige)

Die Stimmabgabe im Ausland ist nur mittels Briefwahl möglich.

Achtung

Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich!

Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass die Wahlkarte spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals der Gemeinde am Wahltag beim Gemeindeamt einlangen muss. Wahlkarten, die später einlangen, werden nicht berücksichtigt!

Ausführliche Informationen zur Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Wahl erfolgt nach den Wahlgrundsätzen des allgemeinen, freien, geheimen, gleichen, persönlichen und unmittelbaren Wahlrechts. Körper- oder sinnesbehinderten Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es gestattet, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen.

Informationen zu den Wahlgrundsätzen sowie zur Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Verfahren bei Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters (Gemeindewahlgesetz – GWG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion