
Wenn sich Österreicherinnen/Österreicher oder Inhaberinnen und Inhaber von Österreichischen Fremden– oder Konventionsreisepässen im Ausland in einer Notlage befinden, bieten die österreichischen Vertretungsbehörden Hilfe und konsularischen Schutz an.
Wer sich jedoch in einem Staat außerhalb der Europäischen Union befindet, in dem Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, kann bei jeder Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates um konsularischen Schutz bitten.
Diese Vertretungsbehörde muss Österreicherinnen/Österreicher so behandeln, als wären sie eine Staatsangehörige/ein Staatsangehöriger jenes EU-Landes.
Grundsätzlich umfasst der konsularische Schutz: