
Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:
Darüber hinaus ist die A 26 Linzer Autobahn solange von der Vignettenpflicht befreit, solange diese nicht an die A 7 Mühlkreis Autobahn über den Knoten Linz/Hummelhof angeschlossen ist.