
Neben einer regulären Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat (Wert 2026) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Nähere Informationen gibt es auf der Seite zur Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension auf oesterreich.gv.at.