Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren die E-Mobilitätsoffensive als wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich gestartet.
Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Private finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Private 2024 (→ KPC).
E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Betriebe finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilitätsförderungen 2024 (→ KPC).
"ePrämie" für eingespartes CO2
Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Begünstigten von den Antragsberechtigten eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzerinnen/Elektrofahrzeugbesitzern und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein. Derzeit gibt es bereits einige Unternehmen am österreichischen Markt, die Halterinnen/Haltern von Elektrofahrzeugen Prämien für die Überlassung ihrer Strommengen anbieten. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Kalkulation der Unternehmen ab. Weder das BMK noch das Umweltbundesamt haben bei der Kalkulation der Zahlungen, die am Markt angeboten werden, eine Rolle. Diese können daher auch keine Unterstützung bei der Auswahl dieser Unternehmen geben. Diese Unternehmen nennen die entgeltliche Überlassung häufig z.B. "ePrämie", "E-Quote" oder "THG-Quote".
Wer als Begünstigte/Begünstigter Stromengen für ihr/sein Elektrofahrzeug an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, wie z.B. zu Hause lädt, kann diese (gemäß den Vorgaben) eindeutig und nachvollziehbar gemessenen Strommengen übertragen; wenn das nicht der Fall ist, kann eine pauschalierte Strommenge geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh pro Jahr für elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen oder unterschiedlichen Pauschalbeträge für zweispurige Fahrzeuge. Weitere Informationen finden sich unter E-Fahrzeug Besitzer:in (→ Umweltbundesamt) und in den FAQs zum Kraftstoffverordnung 2012 (→ BMK)
Online-Ratgeber und -Rechner
Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)
Weiterführende Links
- Umweltförderung (→ umweltfoerderung.at)
Auf den Seiten der Umweltförderung finden Sie Informationen zu den jeweiligen Förderhöhen, -voraussetzungen und der jeweiligen Höhe des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobilimporteure, Zweiradimporteure und des österreichischen Sportfachhandels bzw. des BMK. - Informationen zu Elektromobilität (→ BMK)
- klimaaktiv mobil (→ BMK)
Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger und Investorinnen/Investoren bei der Entwicklung und Umsetzung klimaschonender Maßnahmen im Verkehrsbereich. Beispiele hierfür sind unter anderem die Umstellung auf alternative Fahrzeuge, intelligente multimodale Mobilität, EcoDriving, Radfahren, zu Fuß gehen, bedarfsorientierte öffentliche Verkehrsmittel oder bewusstseinsbildende Maßnahmen.
Klimaaktiv mobil Initiativen zur Elektromobilität - Online-Ladestellenverzeichnis (→ E-Control)
Mit dem Ladestellenverzeichnis können E-Autofahrerinnen/E-Autofahrer schnell und einfach den nächsten Standort, die Ladeleistung, wie auch die Stecker-Art für das Laden ihres Fahrzeuges aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte online einsehen. - Ladetarif.at (→ E-Control)
Der Vergleichsrechner hilft, abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten, den günstigsten Ladetarif bei öffentlichen E-Ladestellen für das jeweilige Elektroauto zu finden. - → e-Fahrzeuge.info
Plattform für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge - Bundesgewerbereferententagung 2016 (→ BMAW)
TOP 17 befasst sich mit Ladestationen für E-KFZ und attestiert keine generelle Betriebsanlagengenehmigungspflicht bei gewerblichen Ladestationen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie