Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,
eine Person hat.
Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.
Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:
Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht benachteiligt werden.
Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:
Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.
Gleichbehandlung sollte schon so früh wie möglich ein Thema sein – auch für Kinder und Jugendliche. Dabei steht vor allem die gleiche Behandlung von Mädchen und Buben ohne Unterschied des Geschlechts im Mittelpunkt.
Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.